ACHTUNG: Die Erwerbsfähigkeit bezieht sich nicht auf den erlernten oder ausgeübten Beruf, sondern nur auf irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Es kann also auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden! Somit bekommt der leitende Angestellte nur die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn er
noch 3 Stunden am Tag einen Pförtner-, Hausmeister- oder Kassierer-Posten (im Supermarkt) ausüben könnte. Es ist auch nicht relevant, ob solch ein Job zur Zeit am Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde,
denn es geht nur um die gesundheitliche Möglichkeit (Fähigkeit), diesen Job noch ausüben zu können! |