Schadenbeispiele
für die private Haftpflichtversicherung

Diese Beispiele aus der Praxis sollen keine Angst verbreiten.
Sie sollen lediglich ein Gefühl für das vielfach unterschätzte finanzielle Risiko vermitteln
und aufzeigen, wie teuer eine relativ kleine Unachtsamkeit unter Umständen werden kann.
Gleichzeitig sollen die Beispiele zur Sensibilisierung für Unachtsamkeiten und deren Folgen beitragen.

 

Beispiel 1
Eine Fußgängerin wollte unachtsam einen Fahrradweg überqueren und kollidierte mit einem Radfahrer, der für einige Zeit ins Krankenhaus musste.
Die Krankenkasse forderte zu Recht von der Fußgängerin die Erstattung der Kosten. = 12.260,74 Euro
 
Beispiel 2
Zwei Kinder (5 Jahre) spielten draußen. Das Auto des Nachbarn hatte eine künstlerische, eigenwillige Lackierung, was die Kinder für eine Verschmutzung hielten. Gut gemeint versuchten diese den “Schmutz” abzuwischen. Als das nicht ging, nahmen sie Sand und schmirgelten den “Schmutz” runter.
Laut Gericht haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt und den Schaden zu bezahlen. = 6.922,16 Euro
 
Beispiel 3
Der Lebenspartner kam nach Hause und stellte seine Tasche unbedacht irgendwo in der Wohnung ab. Die Lebensgefährtin stolperte über die Tasche und zog sich beim Sturz einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zu.
Ein halbes Jahr später bekam der Lebenspartner zu Recht die Rechnung der Krankenkasse. = 27.418,20 Euro
(Hinweis: Diese Regresspflicht gibt es nur bei eheähnlichen Lebenspartnern, nicht bei Eheleuten.)
 
Beispiel 4
Eine Hausfrau war beim Staubsaugen. Sie bekam unerwartet Besuch und stellte den Staubsauber zur Seite. Auf dem Gang zur Toilette stolperte der Besucher über das Staubsaugerkabel und zog sich eine Wirbelsäulenfraktur zu. - Er ist seither erheblich erwerbsgemindert!
Ein Gericht entschied, dass die Hausfrau schadenersatzpflichtig ist. Die Höhe des Schadens wurde von der Rentenanstalt noch nicht beziffert. - Es wird mit einigen 100.000,- Euro gerechnet.
 
Beispiel 5
Eine Familie mit einem Kind (8 Jahre) wollte in den Urlaub fliegen. Um rechtzeitig am Flughafen zu sein, war Eile geboten. Der (vermutlich letzte) Urlaub soll sehr schön gewesen sein. Als die Familie wieder zu Hause ankam, war das Mehrfamilienhaus zum großen Teil eine Brandruine!
Ermittlungen ergaben: Das Kind spielte bei leicht geöffnetem Wasserhahn und versperrtem Abfluss mit einem Spielzeug im Handwaschbecken. In der Aufbruchhektik wurde der Wasserhahn nicht geschlossen und das Spielzeug  versperrte den Überlaufabfluss, das Wasser lief über, in den Flur und dann in den Kabelschacht. Ein Kurzschluss mit anschließendem Feuer war die Folge.
Die Forderung der Gebäudeversicherung (des Vermieters) über rund 1,63 Millionen wurde von einem Gericht bestätigt. Da die Familie eine ältere Privathaftpflicht mit nur 1 Million Deckungssumme hatte, wird sie bis ans Lebensende die rund 630.000,- Euro “abstottern” müssen.
 
Beispiel 6 (auch das kommt vor)
Er besuchte Sie. Offenbar in Erwartung einiger netter Stunden begaben sich beide (mit zwei Gläsern und einer Flasche Sekt “bewaffnet”) ins Schlafzimmer - auf das Wasserbett. Schon kurze Zeit später verlor er durch den “Wellengang” plötzlich das Gleichgewicht, schlug mit dem Glas gegen die Flasche und rammte den Rest des abgebrochenen Glases ins Wasserbett, welches (vermutlich durch die Doppelbelastung) vollkommen aufplatzte und beide in den “Fluten begrub”. Die so aufgewühlte “See” trat über die Absperrung (Bettkanten) und ergoss sich zum großen Teil ins Zimmer. (Vermutlich war’s das mit den netten Stunden...)
Die teilweise Renovierung der Wohnung unter ihr übernahm ihre Privathaftpflichtversicherung, denn sie hatte das Wasserbett nach der Anschaffung der Haftpflichtversicherung gemeldet. = 832,37 Euro
 
Wollen Sie wissen, wie man es als Radfahrer schafft, einen Schaden von 2,58 Millionen Euro anzurichten?
Eigentlich war er (27) nur von den Bauarbeiten an der Brücke über der Autobahn beeindruckt. Um sich alles in Ruhe anzusehen, stellte er sein Fahrrad an einer Böschung neben der Brücke ab.
Das folgende Chaos wurde wie folgt rekonstruiert:
Das abgestellte Fahrrad setzte sich in Bewegung und rollte die Böschung hinab - auf die Autobahn - vor einen Pkw. Dieser konnte durch eine Vollbremsung den Aufprall verhindern, stand aber quer und wurde vom nachfolgenden Pkw leicht gerammt. Der dann folgende Tanklaster versuchte, den beiden die Autobahn blockierenden Pkw’s auszuweichen und raste ins Baugerüst und in die Abstützung der im Umbau befindlichen Brücke und stürzte um. Teile des Baugerüstes und der Brückenabstützung durchschlugen den Tank-Auflieger des Lkw. Tausende Liter Diesel drangen ins Erdreich. Wie durch ein Wunder gab es keine nennenswerten Personenschäden. Aber neben den Schäden an den 3 Fahrzeugen, der Brücke, dem Baugerüst und der Brückenabstützung musste das kontaminierte Erdreich in einer wochenlangen Aktion mit schwerem Gerät abgetragen und ausgetauscht werden.
Ob der geschockte Radfahrer eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung hatte, ist nicht bekannt.