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Schadenmeldung
Jeder Schaden muß binnen vier Wochen beim Versicherer gemeldet sein.Anderenfalls ist der Versicherer u.U. von der Leistungspflicht befreit. Ein Schaden gilt als ordnungsgemäß gemeldet, wenn die schriftliche Schadenanzeige beim Versicherer vorliegt. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis und keine Kostenübernahmeerklärung ab. Tätigen Sie keine Schadenzahlungen! Denn in solchen Fällen kann der Versicherer u.U. von der Leistung befreit sein.Ihre Pflicht besteht ausschließlich in der ordnungsgemäßen Meldung. Sofern die folgenden Angaben nicht ausreichen sollten, erhalten Sie ein Formular zugeschickt.
Absender
Frau Herr Firma
Vorname, Name
Straße, Hs.-Nr.
PLZ, Ort
Telefon (privat)
Telef. (Arbeit)
Fax (privat)
e-Mail
Meldung zu folgender Versicherung: Kfz. Kfz.-Haftpflicht Kfz.-Kasko (Voll-/Teil-Kasko) Hausrat Einbruch-Diebst. Feuer Fahrrad-Diebstahl andere s.u. Privat- oder Tierhaftpflicht Unfall Wohngebäude Glas andere s.u. Betrieb Einbruch-Diebst. Feuer Leitungswasser andere Betriebs-/Berufs-Haftpflicht Elektronik andere
Geben Sie möglichst Ihre Versicherungs-Nr. an:
Schadendatum:
Geschädigte/r:
Vollständiger Name sowie vollständige Anschrift(wenn vorhanden, auch Telefon-Nr.):
Bitte schildern Sie in Stichworten:Was ist geschehen, und wie hoch schätzen Sie den Schaden: