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Schadenmeldung

Jeder Schaden muß binnen vier Wochen beim Versicherer gemeldet sein.
Anderenfalls ist der Versicherer u.U. von der Leistungspflicht befreit.
Ein Schaden gilt als ordnungsgemäß gemeldet,
 wenn die schriftliche Schadenanzeige beim Versicherer vorliegt.
 Geben Sie kein Schuldanerkenntnis und keine Kostenübernahmeerklärung ab.
 Tätigen Sie keine Schadenzahlungen!
Denn in solchen Fällen kann der Versicherer u.U. von der Leistung befreit sein.
Ihre Pflicht besteht ausschließlich in der ordnungsgemäßen Meldung.
Sofern die folgenden Angaben nicht ausreichen sollten, erhalten Sie ein Formular zugeschickt.
 

Absender

 Frau   Herr     Firma

Vorname, Name

 

Straße, Hs.-Nr.

 

PLZ, Ort

 

Telefon (privat)

 

Telef. (Arbeit)

 

Fax (privat)

 

e-Mail

 

Meldung zu folgender Versicherung:
 
Kfz.           Kfz.-Haftpflicht   Kfz.-Kasko (Voll-/Teil-Kasko)
 
Hausrat     Einbruch-Diebst.  Feuer  Fahrrad-Diebstahl  andere s.u.
 
 Privat- oder Tierhaftpflicht   Unfall   Wohngebäude   Glas   andere s.u.
 
Betrieb     Einbruch-Diebst.  Feuer   Leitungswasser  andere
 Betriebs-/Berufs-Haftpflicht   Elektronik   andere

Geben Sie möglichst Ihre Versicherungs-Nr. an: 

Schadendatum:

 

Geschädigte/r:



 

Vollständiger Name sowie vollständige Anschrift
(wenn vorhanden, auch Telefon-Nr.):
 

Bitte schildern Sie in Stichworten:
Was ist geschehen, und wie hoch schätzen Sie den Schaden: